Zugänglichkeitsinformationen für CoolUtils-Produkte |
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(nur $24.90) |
CoolUtils-Produkte unterstützen die „Elektronischen und Informationen Zugänglichkeitsstandards“, die in den Vorschriften des US Architectural and Transportation Barriers Compliance Board (36 CFR Part 1194) festgelegt sind und die Abschnitt 508 des Rehabilitation Act (29 USC 794d) umsetzen, wie geändert durch P.L. Nr. 106-246 (13. Juli 2000).
Standard für Softwareanwendungen |
Referenz (36CFR) |
Unterstützende Funktionen |
Wenn Software für die Ausführung auf einem System entwickelt wurde, das über eine Tastatur verfügt, müssen Produktfunktionen von einer Tastatur ausführbar sein, wenn die Funktion selbst oder das Ergebnis der Durchführung einer Funktion textlich erkennbar ist. |
1194.21(a) |
Unterstützt |
Anwendungen dürfen die aktivierten Funktionen anderer Produkte, die als Zugänglichkeitsfunktionen identifiziert sind, nicht stören oder deaktivieren, wenn diese Funktionen gemäß Industriestandards entwickelt und dokumentiert wurden. Anwendungen dürfen außerdem die aktivierten Funktionen eines Betriebssystems, die als Zugänglichkeitsfunktionen identifiziert sind, nicht stören oder deaktivieren, wenn die Programmierschnittstelle für diese Zugänglichkeitsfunktionen vom Hersteller des Betriebssystems dokumentiert und dem Produktentwickler zur Verfügung gestellt wurde. |
1194.21(b) |
Unterstützt |
Eine gut definierte Bildschirmanzeige des aktuellen Fokus muss bereitgestellt werden, die sich zwischen interaktiven Schnittstellenelementen bewegt, wenn sich der Eingabefokus ändert. Der Fokus muss programmatisch offengelegt werden, damit unterstützende Technologie den Fokus und Fokusänderungen verfolgen kann. |
1194.21(c) |
Unterstützt |
Ausreichende Informationen über ein Benutzerschnittstellenelement, einschließlich der Identität, der Funktion und des Zustands des Elements, müssen für unterstützende Technologie verfügbar sein. Wenn ein Bild ein Programmelement darstellt, müssen die vom Bild vermittelten Informationen auch in Text verfügbar sein.
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1194.21(d) |
Unterstützt |
Wenn Bitmap-Bilder zur Identifizierung von Bedienelementen, Statusanzeigen oder anderen programmatischen Elementen verwendet werden, muss die Bedeutung, die diesen Bildern zugewiesen wird, während der gesamten Leistung einer Anwendung konsistent sein. |
1194.21(e) |
Unterstützt |
Textinformationen müssen über Betriebssystemfunktionen zur Anzeige von Text bereitgestellt werden. Die Mindestinformationen, die verfügbar gemacht werden müssen, sind Textinhalt, Position des Texteingabecursors und Textattribute. |
1194.21(f) |
Unterstützt |
Anwendungen dürfen nicht die vom Benutzer ausgewählten Kontrast- und Farbeinstellungen sowie andere individuelle Anzeigeattribute überschreiben. |
1194.21(g) |
Unterstützt |
Wenn Animationen angezeigt werden, müssen die Informationen in mindestens einem nicht animierten Darstellungsmodus nach Wahl des Benutzers darstellbar sein. |
1194.21(h) |
Unterstützt |
Wenn ein Produkt es einem Benutzer ermöglicht, Farb- und Kontrasteinstellungen anzupassen, muss eine Vielzahl von Farbauswahlen bereitgestellt werden, die zu einer Reihe von Kontraststufen führen können. |
1194.21(j) |
Unterstützt |
Farbkodierung, blinkender oder blinkender Text, Animation, Formulare werden in dieser Software nicht verwendet.
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